Werbeagentur Linz zum Seitenanfang

Steuernews für Klienten

Weitere Artikel

Ausgabe:

Wie wurden die Familienbeihilfe und der Kinderabsetzbetrag erhöht?

Wie wurden die Familienbeihilfe und der Kinderabsetzbetrag erhöht?

Aufgrund des Teuerungsentlastungspakets III wird die Familienbeihilfe ab 2023 jährlich inflationsbedingt angepasst.

Für 2023 gelten monatlich folgende Werte:

Alter Beihilfe pro Monat
ab Geburt € 120,60
ab 3 Jahren € 129,00
ab 10 Jahren € 149,70
ab 19 Jahren € 174,70

Der Gesamtbetrag an Familienbeihilfe wird bei mehreren Kindern durch die Geschwisterstaffel erhöht. Diese

Erhöhung beträgt ab 2023 monatlich für jedes Kind, wenn die Familienbeihilfe

  • für zwei Kinder gewährt wird: € 7,50
  • für drei Kinder gewährt wird: € 18,40
  • für vier Kinder gewährt wird: € 28,00
  • für fünf Kinder gewährt wird: € 33,90
  • für sechs Kinder gewährt wird: € 37,80
  • für sieben und mehr Kinder gewährt wird: € 55,00.

Für ein erheblich behindertes Kind gibt es einen Zuschlag von € 164,90.

Das sogenannte Schulstartgeld im Herbst 2023 beträgt € 105,80 für 6- bis 15-Jährige. Der Kinderabsetzbetrag, der gemeinsam mit der Familienbeihilfe ausbezahlt wird, beträgt ab 2023 € 61,80 pro Monat und Kind.

Stand: 28. Dezember 2022

Bild: Mediaparts - stock.adobe.com

Emberger Kohlbacher Rauch Steuerberatungs GmbH - Kufstein Untere Feldgasse 1 6330 Kufstein Österreich +43 (0) 5372 63716 +43 (0) 5372 63716-20 www.emberger.co.at
Emberger Kohlbacher Rauch Steuerberatungs GmbH - Brixlegg Niederfeldweg 9f 6230 Brixlegg Österreich +43 (0) 5337 63557 +43 (0) 5337 63557-15 www.emberger.co.at