Werbeagentur Linz zum Seitenanfang

Steuernews für Klienten

Weitere Artikel

Ausgabe:

Umsatzsteuer: Was ist eine Großreparatur bei Gebäuden?

Umsatzsteuer: Was ist eine Großreparatur bei Gebäuden?

Ändern sich bei einem Gebäude, das der Unternehmer als Anlagevermögen verwendet, die Verhältnisse, die im Kalenderjahr der erstmaligen Verwendung für den Vorsteuerabzug maßgebend waren, so ist in einem bestimmten Ausmaß eine Berichtigung des Vorsteuerabzuges durchzuführen. Dies gilt sinngemäß auch für Vorsteuerbeträge, die bei Gebäuden auf Kosten von Großreparaturen entfallen.

Der Begriff „Großreparatur“ wurde nun vom Verwaltungsgerichtshof in einer Entscheidung genauer definiert. Daraufhin hat das BMF auch die Umsatzsteuerrichtlinien angepasst:

Eine „Großreparatur“ im Sinne der Umsatzsteuer sei ein

  • nicht aktivierungspflichtiger (zum Berichtigungszeitpunkt nicht vollständig verbrauchter) Aufwand,
  • der nicht „regelmäßig“ erwächst und
  • von dem sich sagen lässt, er falle „ins Gewicht“. Das ist auch gegeben, wenn der Aufwand, in Relation zum „gesamten Anschaffungswert“ des Grundstücks bzw. Gebäudes, nur gering ist.

(In der entsprechenden Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofes war die Wertrelation von Großreparatur zu Gebäude nur 2 %.)

Stand: 25. April 2018

Bild: violetkaipa - Fotolia.com

Emberger Kohlbacher Rauch Steuerberatungs GmbH - Kufstein Untere Feldgasse 1 6330 Kufstein Österreich +43 (0) 5372 63716 +43 (0) 5372 63716-20 www.emberger.co.at
Emberger Kohlbacher Rauch Steuerberatungs GmbH - Brixlegg Niederfeldweg 9f 6230 Brixlegg Österreich +43 (0) 5337 63557 +43 (0) 5337 63557-15 www.emberger.co.at