Werbeagentur Linz zum Seitenanfang

Steuernews für Klienten

Weitere Artikel

Ausgabe:

Sachbezug bei unverzinslichem Gehaltsvorschuss 2024

Sachbezug bei unverzinslichem Gehaltsvorschuss 2024

Für die Zinsersparnis eines unverzinslichen Gehaltsvorschusses oder Arbeitgeberdarlehens ist laut aktuellem Erlass des BMF in 2024 ein Sachbezug in Höhe 4,5 % p. a. (2023: 1,0 %) des aushaftenden Kapitals anzusetzen. Falls ein niedrigerer Zinssatz bei der Berechnung der Zinsen zur Anwendung kommt, ist die Differenz zum Referenzzinssatz zu versteuern. Allerdings besteht ein Freibetrag in Höhe von € 7.300,00, sodass nur vom übersteigenden Betrag ein Sachbezug zu ermitteln ist.

Stand: 27. November 2023

Bild: Dilok - stock.adobe.com

Emberger Kohlbacher Rauch Steuerberatungs GmbH - Kufstein Untere Feldgasse 1 6330 Kufstein Österreich +43 (0) 5372 63716 +43 (0) 5372 63716-20 www.emberger.co.at
Emberger Kohlbacher Rauch Steuerberatungs GmbH - Brixlegg Niederfeldweg 9f 6230 Brixlegg Österreich +43 (0) 5337 63557 +43 (0) 5337 63557-15 www.emberger.co.at